Seitenbereiche
Inhalt
/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/

Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Gewinnausschüttungen nach Verkauf

Veräußern Gesellschafter ihre GmbH, gehen die bisher angefallenen und nicht bereits vor der Veräußerung ausgeschütteten Gewinne auf den Käufer über. Wollen die Altgesellschafter, dass die angefallenen Gewinne noch an sie ausgeschüttet werden, ergibt sich regelmäßig das Problem, dass ein wirksamer Gewinnverteilungsbeschluss erst dann gefasst werden kann, wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die GmbH aber oftmals bereits verkauft. Es stellt sich dann die Frage, ob die Käufer oder die Verkäufer den Gewinn versteuern müssen. Grundsätzlich versteuert derjenige den Ausschüttungsgewinn, der im Zeitpunkt der Ausschüttung Gesellschafter ist. Wann die Gewinne erwirtschaftet wurden, ist unerheblich.

Einstimmiger Gewinnverteilungsbeschluss

Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über. Eine Ausschüttung der Gewinne auf die Altgesellschafter lässt sich im Regelfall nur mit einem von allen beteiligten Gesellschaftern einstimmig gefassten vorweggenommenen Gewinnverteilungsbeschluss erreichen. In diesem Fall ist der vorbehaltene Gewinnausschüttungsanspruch bei den Veräußerern zu aktivieren und diese müssen den Gewinn auch versteuern (BFH vom 2.10.2018 IV R 24/15).

Vorherige Ausschüttungen

Wollen die Veräußerer die angefallenen Altgewinne vereinnahmen bzw. will der Käufer diese nicht versteuern, empfiehlt sich eine Ausschüttung aller Gewinne vor dem Übergang der GmbH auf die Käufer.

Stand: 29. September 2021

Bild: LioTou - Fotolia.com

Über uns: In unserer Kanzlei in Uhingen beraten wir Sie zu allen steuerlichen Themen. Haben Sie Fragen zur Neugründung eines Unternehmens, dann sind Sie bei uns genau richtig. Vereinbaren Sie einen Termin, unser Team freut sich auf Sie!

Erscheinungsdatum:

Windhab & Partner Steuerberater mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.