Seitenbereiche
Inhalt
/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/

Spitzensteuersatz

Höchststeuersatz

Der Spitzensteuersatz wird in der Progressionsspanne ab € 55.961,00 bis € 265.326,00 erhoben und beträgt in Deutschland 42 % (§ 32a Einkommensteuergesetz/EStG). Die Bundesregierung gab als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8291) bekannt, dass im vergangenen Jahr 2018 4,1 Mio. Steuerpflichtige zumindest mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Spitzensteuersatz unterworfen wurden (BT-Drucks. 19/8837). Das Einkommensteueraufkommen aller Steuerpflichtigen, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens mindestens dem Spitzensteuersatz unterworfen wurden, beträgt im Jahr 2018 rund € 149,3 Mrd.

Reichensteuer

Zusätzlich zum Spitzensteuersatz wird seit 2007 eine „Reichensteuer“ erhoben. Diese beträgt 3 % und wird erhoben von einem zu versteuernden Einkommen von € 265.327,00 (Ledige) bzw. € 530.654,00 (zusammen veranlagte Ehegatten). Der Steuersatz für zu versteuernde Einkommen über diesen Grenzen beträgt 45 %.

Stand: 27. August 2019

Bild: vizafoto - stock.adobe.com

Über uns: In unserer Kanzlei in Uhingen beraten wir Sie zu allen steuerlichen Themen. Haben Sie Fragen zur Neugründung eines Unternehmens, dann sind Sie bei uns genau richtig. Vereinbaren Sie einen Termin, unser Team freut sich auf Sie!

Erscheinungsdatum:

Windhab & Partner Steuerberater mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.